Betriebliche Altersvorsorge
Damit es auch nach dem Berufsleben zur wohlverdienten und unbesorgten Rente kommt, bietet die RBO für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ein unbefristetes Arbeitsverhältnis haben eine freiwillige betriebliche Altersversorgung in Kooperation mit dem Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen e.V. (VBLU) an.
Die Altersvorsorge besteht aus 3 Säulen. Neben der gesetzlichen und privaten Rentenversicherung gehört auch die Betriebliche Altersversorgung dazu. Die RBO hat sich für eine VBLU-Direkt-versicherung in Form einer Entgeltumwandlung entschieden.
Die gesetzliche Grundlage für den Anspruch auf betriebliche Altersversorgung ergibt sich aus dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG).
Die Entgeltumwandlung kann mit einer arbeitnehmer- und arbeitgeberfinanzierten Vereinbarung erfolgen. Das heißt, der Arbeitnehmer zahlt 0,5% seines monatlichen Bruttogehaltes und der Arbeitgeber zahlt 2,8% des Arbeitnehmer-Brutto in die Direktversicherung ein. Diese Beträge sind steuer- und sozialabgabenfrei. Darüber hinaus besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine nur arbeitnehmerfinanzierte Vereinbarung mit einem von dem Mitarbeiter festgelegten Monatsbetrag abzuschließen.
Der erworbene Anspruch kann dann zum Rentenantritt entweder als einmalige Kapitalleistung oder als monatliche Rente ausgezahlt werden. Die Betriebliche Altersversorgung erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neben ihrer gesetzlichen Rentenansprüche.